Heilerziehungspflegehilfe
Die Heilerziehungspflegehelferin bzw. der Heilerziehungspflegehelfer assistiert und unterstützt die Fachkraft bei ihrer sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Arbeit in
Einrichtungen (z.B. Wohnheime, Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung, Wohnpflege, Tagesstätten ...)
der Behindertenhilfe.
Zugangsvoraussetzungen
1. Erfolgreicher Hauptschulabschluss
und
2. entweder eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflegerin, Sozialbetreuerin; wir empfehlen den Absolventinnen ohne Berufserfahrung vor der Fachschulausbildung ein Jahr in einer Einrichtung der Behindertenhilfe zu arbeiten!)
oder
eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit (Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr kann angerechnet werden)
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit
oder eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes.
Dauerberufsbegleitend: zwei Schultage, durchschnittlich 3 Tage Mitarbeit in einer Einrichtung eigenes Einkommen während der Ausbildung (bis zu 65 % einer vglb. Planstelle).
Bewerbungen von Januar bis einschließlich März an die Fachschule; gleichzeitig müssen Sie sich in einer von uns anerkannten Einrichtung bewerben. Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt. An durchschnittlich zwei Schultagen wird der Unterricht an der Fachschule besucht. Zusätzlich werden Blockwochen organisiert. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet in einer von uns anerkannten Einrichtung statt, mit der die Fachschüler einen Arbeitsvertrag abschließen. ... weiter
1. Erfolgreicher Hauptschulabschluss
und
2. entweder eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflegerin, Sozialbetreuerin; wir empfehlen den Absolventinnen ohne Berufserfahrung vor der Fachschulausbildung ein Jahr in einer Einrichtung der Behindertenhilfe zu arbeiten!)
oder
eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit (Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr kann angerechnet werden)
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit
oder eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes.
Dauer
Bewerbungen von Januar bis einschließlich März an die Fachschule; gleichzeitig müssen Sie sich in einer von uns anerkannten Einrichtung bewerben.
- Deutsch
- Sozialkunde
- Englisch
- Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre
- Berufs- und Rechtskunde
- Übungen zur Religionspädagogik
- Praxis- und Methodenlehre und Kommunikation
- Lebensraumgestaltung
- Pflege
- Praxis der Heilerziehungspflege
Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt. An durchschnittlich zwei Schultagen wird der Unterricht an der Fachschule besucht. Zusätzlich werden Blockwochen organisiert. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet in einer von uns anerkannten Einrichtung statt, mit der die Fachschüler einen Arbeitsvertrag abschließen. ... weiter
Der Bewerbungszeitraum beginnt im Januar und endet am 31.März.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte in der Zeit von Januar bis einschließlich März des laufenden Jahres an die unten stehende Adresse. Wir empfehlen die Einsendung per Einschreiben mit Rücksendeschein:
Fachschule für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe des Caritasverbandes München und Freising e. V.
Altenhohenau 10
83556 Griesstätt
Telefon: 08039/40 86 94
Fax: 08039/20 80
Email: fachschulehep@caritasmuenchen.de
Fachschule für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe des Caritasverbandes München und Freising e. V.
Altenhohenau 10
83556 Griesstätt
Telefon: 08039/40 86 94
Fax: 08039/20 80
Email: fachschulehep@caritasmuenchen.de



nach oben