Erzieherin /Erzieher
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
Aufnahmebedingungen:
Zwingend notwendig ist ein mittlerer Schulabschluss
Zwingend notwendig ist ein mittlerer Schulabschluss
- Realschulabschluss und zwei Jahre sozialpädagogisches Seminar
- 10. Klasse Gymnasium und zwei Jahre sozialpädagogisches Seminar
- Wirtschaftsschule mit Fachschulreife und zwei Jahre sozialpädagogisches Seminar
- 11. / 12. Klasse der Fachoberschule (Sozialwesen) und ein Jahr sozialpädagogisches Seminar
- Abitur und ein Jahr sozialpädagogisches Seminar
- Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes und ein Jahr sozialpädagogisches Seminar
- Freiwilliges Soziales Jahr in dem mindestens sechs Monate in einer sozialpädagogischen Einrichtung gearbeitet wurde und ein Jahr sozialpädagogisches Seminar
- Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein Jahr sozialpädagogisches Seminar
- Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf von mindestens zwei Jahren Dauer
- mehrjährige selbständige Führung eines Haushaltes, dem mindestens ein minderjähriges Kind angehörte, plus ein Jahr SPS


